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 Ernst-König-Straße 3
 06108 Halle (Saale)
 0345 / 291 60 0
 0345 / 291 60 60

 info@end-i.ag

 AGB

Allgemeine Beratungsbedingungen
EnD-I AG
Ernst-König-Straße 3
06108 Halle (Saale)

1. Auftrag
1.1
Unsere Tätigkeit erfolgt immer im Rahmen dieser Allgemeinen Beratungsbedingungen(AB), die durch die Auftragserteilung auch dann anerkannt werden, wenn ein Angebot unter Zugrundelegung von abweichenden Bedingungen des Auftraggebers (AG) erteilt werden sollte.
1.2
Bei mehreren AG sind alle Handlungen und Erklärungen auch dann wirksam, wenn sie nur von einem oder gegenüber einem von ihnen erfolgen.
1.3
Vor Beginn unserer Tätigkeit erfolgt eine genaue Beschreibung unseres Auftragsumfangs, an der wir mitwirken und die schriftlich als Grundlage unserer Bearbeitungsplanung festzuhalten ist. Abweichungen bedürfen einer rechtzeitigen vorherigen schriftlichen Abstimmung mit uns.
1.4

Der Beratungsvertrag kommt durch unsere schriftliche Bestätigung zustande.

2. Beratung
2.1
Wir sind verpflichtet, AG über alle wesentlichen Angelegenheiten der Beratungstätigkeit zu informieren.
2.2
Wir sind berechtigt, Teilaufgaben der Beratung freien Mitarbeitern zu übertragen und externe Fachkräfte sowie Sachverständige heranzuziehen, soweit wir es für das Auftragsergebnis für erforderlich halten. Sollten dadurch erhebliche Mehrkosten entstehen, haben wir diese vorher mit AG abzustimmen.
2.3
Auf Verlangen geben wir jederzeit über bereits entstandene und noch zu erwartende Kosten Auskunft, soweit darüber noch nicht abgerechnet wurde.

3. Bearbeitungszeit
3.1
Wir sind bemüht, alle Aufträge zeitnah zu bearbeiten. Wenn wir eine feste Bearbeitungszeit vereinbaren, müssen wir uns gleichwohl vorbehalten, diese nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu verlängern. Sollten wir dennoch eine Bearbeitungszeit überschreiten, ist der AG gehalten, uns schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen, bevor er uns in Verzug setzen kann.
3.2
Änderungen und Ergänzungen des Beratungsauftrages führen in jedem Fall zu einer Neuvereinbarung unserer Bearbeitungszeit.
3.3
Wir behalten uns vor, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies mit dem Interesse des AG vereinbar erscheint.

3.4
Im Falle unseres Verzuges werden nur die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertiggestellten Arbeiten berührt, es sei denn, AG weist nach, daß bereits fertiggestellte Teile für ihn nicht von Interesse sind.
3.5
Als Regelarbeitszeit je Beratungstag werden 8 Std. angesetzt.
4. Bearbeitungsort
Wir erbringen unsere Tätigkeit grundsätzlich an unserem Sitz. Wenn unser Einsatz an dritten Orten erforderlich ist, übernimmt AG alle damit verbundenen Kosten im Rahmen der folgenden Bestimmungen.

5. Honorar
5.1
Unser Honorar bestimmt sich nach den Sätzen unserer jeweils gültigen Honorarordnung, die diesen AB als wesentlicher Bestandteil nachgeheftet sind. Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung, für die auch diese AB gelten.

5.2
Stundenhonorare weisen wir ausschließlich durch Zeitaufschrieb nach.
5.3
Neben dem Honorar schuldet AG alle von uns verauslagten Kosten und Spesen gemäß unserer Honorarordnung, die wir durch Vorlage von Aufzeichnungen und/oder Belegen nachweisen können.
5.4
Wir sind berechtigt, Voraus- und Teilzahlungen auf alle voraussichtlich vom AG geschuldeten Leistungen zu verlangen und im Falle nicht pünktlicher Zahlung unsere weitere Tätigkeit bis zum Ausgleich unserer Rechnungen zurückzustellen.
5.5
Alle Zahlungen hat AG binnen zwei Wochen nach Rechnungsdatum zu leisten. Danach tritt Verzug ein, ohne daß es einer Mahnung bedarf. Im Verzugsfall schuldet uns AG Zinsen in Höhe von 4% p.a. über dem jeweiligen Leitzinz der europäischen Zentralbank.
5.6
Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer von derzeit 16 %.

6. Unterlagen
6.1
AG wird alle Unterlagen und Informationen, die wir zur Bearbeitung benötigen, unverzüglich zur Verfügung stellen. Bei beachtlichen Verzögerungen behalten wir uns vor, die Bearbeitungszeit neu festzusetzen.
6.2
Nach Beendigung des Auftrages und nach Ausgleich aller unserer Forderungen durch den AG sind wir verpflichtet, sämtliche Unterlagen aus unserem Besitz an AG zurückzugeben.

7. Vertraulichkeit
7.1
Wir sichern für uns und unsere Mitarbeiter absolut vertrauliche Behandlung der von und über AG erhaltenen Informationen ausdrücklich zu, soweit wir nicht kraft Gesetzes zur Auskunfterteilung verpflichtet sind.
7.2
AG wird alle von und über uns erhaltenen Informationen gleichfalls streng vertraulich behandeln und weder ganz, noch in Teilen an Dritte weitergeben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet er sich zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 10% unseres Gesamthonorars mit der Maßgabe, daß wir bei einem höher nachgewiesenen Schaden mehr verlangen können.

8. Haftung
8.1
Wir werden stets nach bestem Wissen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unter Beachtung aller Interessen des AG tätig.
8.2
Bei freien Mitarbeitern, externen Fachkräften und Sachverständigen beschränkt sich unsere Haftung auf deren sorgfältige Auswahl und Überwachung.
8.3
Sollte uns eine vom AG nachzuweisende Fehlbearbeitung unterlaufen, so haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nicht; im Falle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit beschränkt sich unsere Haftung auf die Höhe der von uns abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung, deren Konditionen Gegenstand unserer Auftragsbestätigung sind.
8.4
Falls nach Auffassung des AG ein möglicher Schaden die versicherte Summe gem. 8.3 nicht unerheblich übersteigt, sind wir auf Verlangen verpflichtet, dem AG eine höhere Haftungssumme anzubieten, soweit diese von einem deutschen Berufshaftpflichtversicherer versichert wird.
Die - anteilige - Prämie für die Höherversicherung hat uns AG zu erstatten.
8.5
Beim Zusammentreffen von mehreren Schadensursachen können wir nur auf unsere vom AG nachgewiesenen Beteiligung in Anspruch genommen werden.
Dies gilt insbesondere in jedem Falle gemeinschaftlicher Auftragsbearbeitung mit Angehörigen anderer Berufsgruppen.

9. Sonstiges
9.1
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz unserer Gesellschaft.
9.2
Sollte eine Bestimmung dieser AB unwirksam sein oder werden, wird deren übriger Inhalt dadurch nicht berührt.

Stand: 25. Januar 2005